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Erscheinung:15.03.2012, Stand:geändert am 05.04.2022 Was kostet ein Pfändungsschutzkonto?

Die Umwandlung eines Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto muss gebührenfrei erfolgen. Die Bank kann aber für die Kontoführung des Pfändungsschutzkontos eine angemessene Gebühr verlangen. Eine ausdrückliche gesetzliche Regelung zur Höhe der zulässigen monatlichen Gebühren besteht nicht. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind allerdings Klauseln von Kreditinstituten, die für die Führung eines Pfändungsschutzkontos ein höheres Kontoführungsentgelt als für die Führung eines normalen Girokontos vorsehen, unwirksam.

Fragen Sie bei Ihrer Bank nach, welche Gebühren bei einem Pfändungsschutzkonto anfallen. Es kann sich lohnen, auch Angebote anderer Banken einzuholen und zu vergleichen.

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