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Datum: 10.05.2023Bekomme ich bei Betrug mit der Karte mein Geld von der Bank wieder?

Ob Sie nach einem betrügerischen Einsatz Ihrer Karte Ihr Geld von der Bank wiederbekommen, hängt von mehreren Faktoren ab.

Wenn Sie selbst eine Kartenzahlung getätigt und autorisiert haben, haben Sie grundsätzlich keine Ansprüche gegen Ihre Bank. Das ist zum Beispiel auch der Fall, wenn Sie online mit Ihrer Karte bei einem Fake-Shop bezahlt haben. Ansprüche auf Rückzahlung des gezahlten Betrages können Sie aber möglicherweise gegen den Zahlungsempfänger geltend machen. Wenn Sie den Verdacht haben, dass Sie Opfer eines Betrugs wurden, sollten Sie sich an die Polizei wenden.

Eine Erstattung durch das Kreditinstitut kommt nur dann in Frage, wenn eine Zahlung nicht von Ihnen autorisiert wurde, zum Beispiel bei Verlust, Diebstahl oder anderer missbräuchlicher Verwendung der Karte.

Bei Debitkarten und Kreditkarten haben die Banken außerdem unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, ein sogenanntes Chargeback-Verfahren bei der Kreditkartenorganisation (zum Beispiel Visa, Mastercard) einzuleiten. Auf diesem Weg kann eine Zahlung rückgängig gemacht werden. Auf die Entscheidung, ob die Bank ein Chargeback-Verfahren einleitet, kann die BaFin keinen Einfluss nehmen. Einen gesetzlichen Anspruch auf Durchführung eines Chargeback-Verfahrens gibt es nicht.

Falls Sie alle Sorgfaltspflichten gemäß den Bedingungen für die Benutzung der Karte erfüllt und sonst keinerlei Mitschuld am Betrug haben, wird Ihnen Ihre Bank den Schaden – eventuell nach Abzug eines Selbstbehalts - zurückzahlen. Der Selbstbehalt ist gesetzlich auf 50 Euro begrenzt. Bei grob fahrlässigem oder gar vorsätzlichem Verhalten haftet die Bank jedoch nicht.

Eine gestohlene oder verloren gegangene Karte müssen Sie unverzüglich sperren lassen. Zu Ihren Pflichten gehört auch, dass Sie Ihre Kontoumsätze stets zeitnah und aufmerksam beobachten. Wenn Sie feststellen, dass jemand unberechtigterweise Zahlungen oder Bargeldabhebungen mit Ihrer Zahlungskarte vorgenommen hat, sind Sie verpflichtet, sofort Ihre Bank zu benachrichtigen und den Schaden zu melden.

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