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Datum: 12.06.2024Müssen die gesetzlich vorgegebenen Überweisungslaufzeiten in jedem Fall eingehalten werden?

Grundsätzlich müssen die gesetzlich vorgegebenen Überweisungslaufzeiten eingehalten werden. In Ausnahmefällen können jedoch Rückfragen oder Prüfungen erforderlich sein, die eine sofortige Verarbeitung der Überweisung verhindern. Dies kann beispielsweise bei Unklarheiten hinsichtlich der ordnungsgemäßen Beauftragung oder Herkunft des Überweisungsauftrags der Fall sein. Passt der Überweisungseingang nicht zum üblichen Geschäftsgebaren des Zahlungsempfängers oder der Zahlungsempfängerin, können ebenfalls Nachprüfungen erforderlich sein. Auch bei einer verzögerten Gutschrift muss diese mit der korrekten Wertstellung erfolgen.

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