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Erscheinung:15.03.2012, Stand:geändert am 21.07.2025Was ist eine SEPA-Lastschrift?

Innerhalb des SEPA-Raums bestehen für Lastschriften einheitliche Regelungen. SEPA ist die Abkürzung für Single Euro Payments Area, den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum. Es ist ein Projekt zur Vereinheitlichung bargeldloser Zahlungen. Zu den SEPA-Ländern gehören die 27 Mitgliedsstaaten der EU, die drei Staaten des übrigen europäischen Wirtschaftsraums Island, Norwegen und Liechtenstein sowie die Schweiz, Monaco, San Marino, Andorra, der Staat Vatikanstadt und das Vereinigte Königreich.

Beim Lastschriftverfahren beauftragt der Zahlungsempfänger seine Bank, einen Betrag vom Konto des Zahlungspflichtigen abzubuchen. Die Aktion wird also nicht vom Zahlungspflichtigen, sondern vom Zahlungsempfänger ausgelöst. Der Zahlungspflichtige erteilt dem Zahlungsempfänger sein Einverständnis zum Lastschriftverfahren.

Wer Geld per SEPA-Lastschrift von einem Konto abbuchen will, benötigt dafür die Erlaubnis des Zahlenden in Form eines SEPA-Lastschriftmandats. Der Zahlende ermächtigt den Zahlungsempfänger schriftlich zum Einzug und erteilt seiner Bank dadurch gleichzeitig die Genehmigung zur Abbuchung. Der Zahlungsempfänger muss auf dem SEPA-Lastschriftmandat seine Gläubiger-Identifikationsnummer angeben. Bei ihr handelt es sich um eine kontounabhängige und eindeutige Kennung, die EU-weit gültig ist und den Zahlungsempfänger als Einreicher der Lastschrift zusätzlich identifiziert.

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