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Datum: 17.09.2020Wo kann ich einen Verstoß gegen das Verbot der Marktmanipulation melden?

Möchten Sie sich nicht beschweren, sondern einen Verstoß gegen das Verbot der Marktmanipulation oder des Insiderhandels melden, wenden Sie sich bitte an die Hinweisgeberstelle der BaFin.

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