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Datum: 06.05.2024Warum werden meine Anteilsbruchteile bei einem Depotwechsel nicht übertragen?

Grundsätzlich bestimmt der Emittent eines Wertpapiers, bei Investmentfonds also die Fondsgesellschaft, die kleinste übertragbare Einheit bei der Übertragung von Bruchteilen. Üblicherweise und nur mit wenigen Ausnahmen wird diese kleinste Einheit auf ein ganzes Stück festgelegt (zum Beispiel eine Aktie oder 1,0 Fondsanteile). Die Übertragung von Anteilsbruchteilen ist daher grundsätzlich innerhalb des deutschen Systems von Wertpapierverwahrern nicht vorgesehen. Daher können solche Anteilsbruchteile grundsätzlich auch nicht übertragen, sondern nur an die Fondsgesellschaft zurückgegeben werden. Eine Handhabe der BaFin besteht insoweit nicht.

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