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Datum: 06.05.2024Warum führt die Teilausführung meines Wertpapierauftrags zu höheren Kosten?

Inwiefern und in welchem Umfang Ihnen Gebühren bei Teilausführungen in Rechnung gestellt werden, liegt im Ermessen Ihres Kreditinstituts. Prüfen Sie deshalb vor Auftragserteilung, ob Ihre Bank in solchen Fällen das (Mindest-)Entgelt für die Orderausführung für jede einzelne Teilausführung oder nur einmal berechnet.

Die BaFin kann darauf keinen Einfluss nehmen. Rechtsgrundlage für die Erhebung von Entgelten sind allein die vertraglichen Vereinbarungen zwischen Kreditinstitut und Kunde, wobei auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie Sonderbedingungen für bestimmte Geschäftsbereiche zu berücksichtigen sind.. Die Festlegung von Entgelten ist Sache der Geschäftspolitik des jeweiligen Kreditinstituts. Die Grenzen des noch zulässigen Verfahrens ergeben sich aus den allgemeinen Normen des Zivilrechts. Im Streitfall kann über Art und Höhe der in Rechnung gestellten Gebühren nur ein ordentliches Gericht entscheiden.

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