Datum: 19.09.2022Wird die Abschlussgebühr bei Kündigung erstattet?
Wird der Bausparvertrag gekündigt, die Bausparsumme ermäßigt oder nicht voll in Anspruch genommen, gilt grundsätzlich, dass die Abschlussgebühr nicht - auch nicht anteilig - zurückgezahlt oder herabgesetzt wird.
Einzelne Bauspartarife sehen allerdings die Rückzahlung der Abschlussgebühr vor, zum Beispiel, wenn der Bausparer auf die Zuteilung seines Bauspardarlehens verzichtet.
Maßgebend sind die Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge und die speziellen Bedingungen des jeweiligen Tarifs der Bausparkasse.