Datum: 03.03.2023Beispiel a) Verkaufspreis liegt unter dem Verkehrswert
Festgestellter Verkehrswert der Gesamtimmobilie beim Teilverkauf: | Euro 500.000 |
Teilkaufpreis (25 % der Immobilie): | Euro 125.000 |
Verkaufspreis der Gesamtimmobilie nach zehn Jahren | Euro 450.000 |
Mindesterlös des Teilkauf-Unternehmens: Teilkaufpreis + 16%* des Teilkaufpreises | Euro 145.000 |
Nutzungsentgelt: 5%* des Teilkaufpreises p.a. = 6.250, nach zehn Jahren | Euro 62.500 |
Verteilung des Verkaufserlöses nach (Bruch-)Teilen: | |
früherer Volleigentümer 75% = Euro 337.500 Teilkauf-Unternehmen 25% | Euro 112.500 |
Differenz: vereinbarter Mindesterlös des Teilkauf-Unternehmens – Erlös nach Bruchteilen: | Euro 32.500 |
Verbleibender Erlösanteil beim früheren Volleigentümer: Euro 337.500 – Euro 32.500 = | Euro 305.000 |
Dem früheren Volleigentümer bleiben demnach: | |
Euro 305.000 + der damalige Teilkaufpreis von Euro 125.000 – Nutzungsentgelt Euro 62.500 = | Euro 367.500** |
*Die Werte unterscheiden sich je nach Teilkauf-Unternehmen und Angebot.
**Je nach Vertragsgestaltung können weitere Kosten und Entgelte an das Teilkaufunternehmen zu zahlen sein.