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Datum: 19.09.2022Welche Unterlagen muss ich bei der Beantragung eines Kredits vorlegen?

Vor jeder Kreditvergabe muss eine Bank die Kreditwürdigkeit des Kunden prüfen. Bei allgemeinen Verbraucherdarlehen (zum Beispiel Dispositions- oder Überziehungskredite, Ratenkredite) können hierzu Angaben des Kunden sowie von Auskunfteien wie zum Beispiel der Schufa herangezogen werden. Bei Immobilienkrediten muss das Kreditinstitut die Kreditwürdigkeit auf Grundlage notwendiger, ausreichender und angemessener Informationen zu Einkommen, Ausgaben sowie anderen finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Kunden eingehend prüfen. Welche Unterlagen im Einzelnen vorzulegen sind, wird von den Kreditinstituten festgelegt und richtet sich nach Art und Höhe des Kredits. Grundsätzlich sind solche Unterlagen vorzulegen, die es der Bank ermöglichen, die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden, also dessen Bonität, umfassend zu beurteilen.

Bei Teilzahlungskrediten verlangen die Kreditinstitute häufig einen Einkommensnachweis (in der Regel Kopien der letzten Gehaltsabrechnungen oder Steuerunterlagen bei Selbstständigen).

Je höher der Kredit, desto wichtiger sind die gestellten Sicherheiten. Bei Immobilienfinanzierungen muss ein Kreditnehmer auch Unterlagen über das finanzierte Objekt vorlegen, damit sich die Bank ein Bild davon machen kann, welchen Wert ihre Sicherheiten (Grundpfandrechte) haben.

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