BaFin - Navigation & Service

Datum: 19.09.2022Wie wird die Tilgung bei der Zinsberechnung berücksichtigt?

Die Kreditinstitute verwenden unterschiedliche Methoden der Zinsabrechnung. So werden Tilgungsleistungen je nach vertraglicher Vereinbarung teilweise tagegenau, manchmal monatlich, vierteljährlich oder sogar nur jährlich mit der noch ausstehenden, zu verzinsenden Restschuld verrechnet. Diese unterschiedlichen Vorgehensweisen sind dabei von Gesetz und Rechtsprechung weder zwingend gefordert noch ausdrücklich verboten. Vielmehr steht es den Kreditinstituten und ihren Kunden nach dem Grundsatz der Vertragsfreiheit frei, einen Vertrag zu den jeweiligen Konditionen anzubieten, anzunehmen oder abzulehnen - je nachdem, welche Variante den Vertragsparteien jeweils wirtschaftlich zweckmäßig erscheint.

Um dennoch eine Vergleichbarkeit unterschiedlicher Darlehensangebote zu gewährleisten, schreibt die Preisangabenverordnung für Kredite die Angabe eines sogenannten effektiven Jahreszinses vor. Dieser muss grundsätzlich alle wesentlichen Kostenfaktoren im Zusammenhang mit dem Darlehen berücksichtigen. Hierzu gehören auch die Rahmenbedingungen der Zinsberechnung.

Fanden Sie den Beitrag hilfreich?

Wir freuen uns über Ihr Feedback

Es hilft uns, die Webseite kontinuierlich zu verbessern und aktuell zu halten. Bei Fragen, für deren Beantwortung wir Sie kontaktieren sollen, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.

Wir freuen uns über Ihr Feedback