Datum: 03.03.2025Was bedeutet es, wenn das Insolvenzgericht einen Pfleger bestellt?
Das Insolvenzgericht bestellt einen Pfleger für das Sicherungsvermögen um sicherzustellen, dass die Rechte der Versicherten im Insolvenzverfahren gewahrt bleiben. Dies betrifft insbesondere die §§ 315 und 316 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG), die mit der Anmeldung und dem Schutz der Ansprüche der Versicherten zu tun haben. Der Pfleger ist dafür zuständig, den Umfang des Sicherungsvermögens festzustellen und alle von diesem Vermögen abgesicherten Ansprüche der Versicherten zu ermitteln. Er ist nach § 317 VAG auch dazu verpflichtet, die Ansprüche der Versicherten anzumelden.