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Datum: 17.01.2025Wohin können sich betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher wenden, um Unterstützung zu erhalten?

Verbraucherinnen und Verbraucher können sich an ihren Versicherungsvermittler, Versicherungsberater oder an eine Verbraucherschutzorganisation ihres Vertrauens wenden. Die BaFin darf einzelne Verbraucherinnen und Verbraucher nicht beraten; dafür fehlt ihr der gesetzliche Auftrag. Dies gilt insbesondere für die Verfolgung von etwaigen Ansprüchen gegen einen Versicherer oder für die Frage, ob Verbraucherinnen und Verbraucher alternativen Versicherungsschutz benötigen.

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