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Erscheinung:15.03.2012, Stand:geändert am 14.06.2024Meine Berufsunfähigkeitsversicherung verlangt ein ärztliches Gutachten nach dem anderen von mir. Ist das rechtens?

Der Versicherer hat ein berechtigtes Interesse daran zu überprüfen, ob die vereinbarten Voraussetzungen für die Berufsunfähigkeitsrente auch tatsächlich vorliegen. Diese Überprüfung kann oftmals nur durch Einholung sachverständiger Gutachten erfolgen.

Sie müssen dem Versicherer deshalb die Berichte Ihrer behandelnden Ärzte einreichen. Der Versicherer kann außerdem auf seine Kosten weitere ärztliche Untersuchungen durch von ihm beauftragte Ärzte verlangen.

Ist die Leistungspflicht des Versicherers festgestellt, so kann dieser auf seine Kosten jederzeit sachdienliche Auskünfte und einmal jährlich umfassende Untersuchungen durch von ihm beauftragte Ärzte über Ihren Gesundheitszustand verlangen.

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