Erscheinung:15.03.2012, Stand:geändert am 21.10.2021Muss die Versicherung beschädigte Gegenstände zurückgeben, wenn sie den Schaden übernommen hat?
Nein. Im Schadensersatzrecht herrscht der Grundsatz, dass der Geschädigte zwar entschädigt, durch den Schaden aber auch nicht bereichert werden soll. Der Geldbetrag als Schadensersatz stellt den Wertverlust durch die Beschädigung dar. Sofern ein beschädigter Gegenstand noch einen Restwert hat, würden Sie bei Rückgabe um diesen Wert bereichert.