Erscheinung:20.10.2021, Stand:geändert am 17.06.2024Sind in der privaten Haftpflichtversicherung Schäden an geliehenen und gemieteten Sachen versichert?
Wenn Sie sich Sachen ausleihen (zum Beispiel die Kamera eines Freundes) oder mieten und die Sache beschädigen, müssen Sie den Schaden selbst bezahlen, da die Haftpflichtversicherer in der Regel dafür nicht aufkommen. Es gibt aber Versicherungstarife, die auch bei der Beschädigung von gemieteten und ausgeliehenen Sachen Schutz bieten. Teilweise sehen die Tarife einen Selbstbehalt vor oder begrenzen den Versicherungsschutz in der Höhe.