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Erscheinung:15.03.2012, Stand:geändert am 20.10.2021Was versteht man unter einer Ausfalldeckung?

Wenn Sie eine Ausfalldeckung vereinbart haben, bezahlt die Haftpflichtversicherung auch dann, wenn Sie selbst geschädigt werden und der Schädiger beispielsweise wegen Vermögenslosigkeit nicht in Anspruch genommen werden kann. Der Versicherte wird in diesem Fall allerdings nur so entschädigt, als hätte der Schädiger Versicherungsschutz im Rahmen des bei dem eigenen Versicherer abgeschlossenen Vertrags.

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