Erscheinung:15.03.2012, Stand:geändert am 06.10.2021Wie setzt sich der Beitrag einer Kapitallebensversicherung zusammen?
Der Beitrag zu einer Kapitallebensversicherung setzt sich aus drei Teilen zusammen: dem Sparanteil, dem Risikoanteil und dem Kostenanteil.
Der Sparanteil wird verzinslich angesammelt und bildet den Gegenwert der Versicherung, das so genannte Deckungskapital. Das Deckungskapital wird mit einem über die gesamte Vertragsdauer konstanten Zins, Rechnungszins oder auch Garantiezins genannt, verzinst. Dabei ist der Deckungskapitalverlauf mit der eingerechneten Garantieverzinsung so berechnet, dass das Deckungskapital zum Ende der vertraglichen Laufzeit die Versicherungssumme erreicht. Diese wird dann als garantierte Erlebensfall-Leistung fällig.
Der Risikoanteil dient zur Deckung der vorzeitigen Versicherungsfälle. Die Risikobeiträge aller Versicherungsnehmer mit gleichartigen Verträgen werden bei Todesfällen vor Vertragsablauf dazu verwendet, den Differenzbetrag zwischen dem vorhandenen Deckungskapital und der Todesfallsumme auszugleichen bzw. aufzufüllen. Er wird laufend verbraucht und steht somit nicht zur Kapitalbildung zur Verfügung.
Der Kostenanteil wird zur Deckung der laufenden Kosten der Vertragsverwaltung und zur Deckung der einmaligen Abschlusskosten wie den Vermittlerprovisionen verwendet. Auch dieser Beitragsanteil wird verbraucht und steht somit, ebenso wie der Risikoanteil, nicht zur Kapitalbildung zur Verfügung.