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Datum: 15.03.2012Was bedeutet Überschussbeteiligung bei Kapitallebensversicherungen? Wie unterscheidet sich die "laufende Überschussbeteiligung" vom "Schlussüberschussanteil"?

Die über den Rechnungszins (Garantiezins) hinausgehende Verzinsung geht in die Überschussbeteiligung ein. Außer Zinsüberschüssen gibt es auch noch Risiko- und Kostenüberschüsse. Diese entstehen immer dann, wenn der Sterblichkeits- und der Kostenverlauf günstiger sind, als der jeweilige Versicherer in der Kalkulation der garantierten Leistungen berücksichtigt hat. Aus diesen Überschussquellen werden den Verträgen jährlich laufende Überschussanteile zugeteilt, wobei der Versicherer die für das jeweils folgende Geschäftsjahr gültigen Anteilsätze in seinem Geschäftsbericht verbindlich deklariert. Außerdem erhalten die Versicherungsnehmer bei Vertragsbeendigung durch Kündigung, Tod oder Ablauf einen sogenannten Schlussüberschussanteil. Dieser wird im Unterschied zur laufenden Überschussbeteiligung nur einmalig zugeteilt und ist bis zur Vertragsbeendigung grundsätzlich nicht garantiert.

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