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Erscheinung:15.03.2012, Stand:geändert am 06.10.2021Was muss ich bei den Angaben der Lebensversicherer zur Gesamtverzinsung beachten?

Die Unternehmen entscheiden jährlich über die Höhe der Gesamtverzinsung. Die Höhe der Gesamtverzinsung kann sich also ändern. Die Gesamtverzinsung enthält einen Überschussanteil, der meistens unwiderruflich dem Kunden gutgeschrieben wird. Einige Versicherer geben aber den Überschussanteil ganz oder teilweise nur widerruflich an. Dies erkennt man daran, dass von einer Gesamtverzinsung („einschließlich Schlussüberschussanteil“ - oder ähnliche Klammerzusätze) die Rede ist. Der Schlussüberschussanteil, der hier in der Gesamtverzinsung enthalten ist, steht unter Änderungsvorbehalt. Was hiervon tatsächlich dem Kunden gutgeschrieben wird, entscheidet sich erst bei Vertragsbeendigung.

Beispielsweise könnte ein Unternehmen sagen, dass die Überschussbeteiligung zur Hälfte unter Vorbehalt steht. Im Beispiel beträgt die Gesamtverzinsung (mit Schlussüberschussanteil) 4,25 Prozent, wovon 2,25 Prozentpunkte auf den Garantiezins entfallen. Die Überschussbeteiligung ist dann 2 Prozent. Davon steht 1 Prozent unter Vorbehalt. Das Guthaben des Kunden verzinst sich also um 3,25 Prozent (einschließlich Garantiezins), die er für die bereits abgelaufenen Jahre sicher hat. Das restliche 1 Prozent bekommt er bei Vertragsbeendigung, sofern das Unternehmen nichts ändert.

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