Erscheinung:15.03.2012, Stand:geändert am 06.10.2021 Habe ich als Versicherungsnehmer einen Anspruch auf Beteiligung an den Bewertungsreserven?
Versicherungsnehmer von Lebensversicherungsverträgen haben in der Regel einen gesetzlichen Anspruch auf Beteiligung an den Bewertungsreserven. Diese stellt einen Teil der Überschussbeteiligung dar und wird nach einem verursachungsorientierten Verfahren ermittelt. Die Hälfte dieses auf den einzelnen Vertrag entfallenden Betrags wird bei Beendigung des Vertrags ausgezahlt. Die Beteiligung an den Bewertungsreserven kann jedoch eingeschränkt werden, wenn dies erforderlich ist, um die dauernde Erfüllbarkeit der Verpflichtungen aus den Versicherungen zu gewährleisten. Sie kann auch Null betragen, wenn zum Berechnungsstichtag keine Bewertungsreserven vorliegen.