Erscheinung:15.03.2012, Stand:geändert am 17.06.2024 Jemand hat mein Auto mit einem Einkaufswagen beschädigt. Welche Versicherung ist zuständig?
Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers ist zuständig, sofern die Beschädigung beim Be- oder Entladen seines Fahrzeugs erfolgt ist. Anderenfalls ist der Schaden in der Regel von einer Privathaftpflichtversicherung des Verursachers gedeckt.