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Erscheinung:15.03.2012, Stand:geändert am 17.06.2024Darf ein Versicherer meinen Antrag auf Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung ablehnen?

Versicherungsgesellschaften sind grundsätzlich verpflichtet, Anträge auf Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung anzunehmen. Der Versicherer darf aber einen Antrag ablehnen, wenn sachliche oder örtliche Beschränkungen im Geschäftsplan des Versicherers dem Abschluss des Vertrags entgegenstehen. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn ein Versicherungsunternehmen seinen Tätigkeitsbereich auf einen örtlichen Wirkungskreis einschränkt oder wenn es nur bestimmte Personengruppen und Berufskreise versichern will.

Der Versicherer darf einen Antrag auch ablehnen, wenn der Antragsteller bereits bei dem Versicherungsunternehmen versichert war und das Versicherungsunternehmen

  • den Vertrag wegen Drohung oder arglistiger Täuschung angefochten hat,
  • vom Vertrag wegen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht oder wegen Nichtzahlung der ersten Prämie zurück getreten ist oder
  • den Vertrag wegen Prämienverzug oder nach Eintritt eines Schadensfalls gekündigt hat.

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