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Erscheinung:15.03.2012, Stand:geändert am 17.06.2024Was bedeutet in der Kfz-Versicherung "höhere Gewalt" und wann spielt das eine Rolle?

Kriterium für das Vorliegen von höherer Gewalt sind unabwendbaren Drittereignisse (zum Beispiel Erdrutsch, Blitzschlag, Tiere auf Straßen). Soweit dies vorliegt, wird die Haftung des Fahrers und damit auch seiner Versicherung ausgeschlossen. Die Beweispflicht liegt bei dem Kfz-Fahrer, der sich auf „höhere Gewalt“ beruft.

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