Erscheinung:15.03.2012, Stand:geändert am 17.06.2024Gilt mein privater Krankenversicherungsschutz auch im Ausland?
Grundsätzlich ja, soweit es sich nur um einen vorübergehenden Aufenthalt im europäischen Ausland handelt und Ihr Versicherer den Musterbedingungen des Verbandes der privaten Krankenversicherungen e.V. bzw. den Musterbedingungen für die Krankentagegeldversicherung (MB/KT) folgt. Er kann durch besondere Vereinbarung mit dem Versicherer auf außereuropäische Länder ausgedehnt werden. Während des ersten Monats eines vorübergehenden Aufenthaltes im außereuropäischen Ausland besteht auch ohne derartige Vereinbarung Versicherungsschutz.
Wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums verlegen, setzt sich das Versicherungsverhältnis mit der Maßgabe fort, dass der Versicherer höchstens zu denjenigen Leistungen verpflichtet bleibt, die er bei einem Aufenthalt im Inland zu erbringen hätte. Wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einen Staat außerhalb der Europäischen Union verlegen, wird das Versicherungsverhältnis grundsätzlich beendet, es sei denn, dass es aufgrund einer anderweitigen Vereinbarung fortgesetzt wird.