Datum: 27.09.2021Was sind Standardtarif, Basistarif und Notlagentarif?
Der Standardtarif und der Basistarif sind besondere, branchenweit einheitliche Tarife der privaten Krankenversicherung (PKV) für Menschen mit einem geringen Einkommen. In beiden Tarifen sind die Beiträge begrenzt und die Leistungen gegenüber normalen PKV-Tarifen reduziert.
Den Standardtarif können nur Menschen wählen, die vor dem 1. Januar 2009 in die private Krankenversicherung gewechselt sind. Darüber hinaus ist der Tarif unter anderem an Bedingungen hinsichtlich Alter und Einkommen geknüpft.
Der Basistarif bietet Leistungen, die mit denen der gesetzlichen Krankenkassen vergleichbar sind. Wer ab dem 1. Januar 2009 in die private Krankenversicherung eingetreten ist, kann ohne Vorbedingungen in den Basistarif wechseln. Wurde der PKV-Vertrag vor 2009 geschlossen, gelten besondere Bedingungen. Der Basistarif kann insbesondere bei Hilfebedürftigkeit der Sozialgesetzbücher II und XII (SGB II bzw. SGB XII) sinnvoll sein, da sich dann der Beitrag halbiert.
Der ebenfalls gesetzlich verankerte Notlagentarif dient dagegen zur Überbrückung vorübergehender finanzieller Engpässe. Er kann nicht freiwillig gewählt werden. Wenn der Versicherungsnehmer einer privaten Krankenversicherung, die zur Erfüllung der Versicherungspflicht abgeschlossen wurde, mit der Beitragszahlung in Rückstand ist, wird der Vertrag unter bestimmten Voraussetzungen in den Notlagentarif umgestellt.