Erscheinung:27.09.2021, Stand:geändert am 17.06.2024Welche (reduzierten) Leistungen sieht in der privaten Krankenversicherung der Notlagentarif vor?
Der Notlagentarif sieht ausschließlich die Aufwendungserstattung für Leistungen vor, die zur Behandlung von akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen sowie bei Schwangerschaft und Mutterschaft erforderlich sind. Für versicherte Kinder und Jugendliche sind davon abweichend auch Aufwendungen für Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach gesetzlich eingeführten Programmen und für Schutzimpfungen, die die Ständige Impfkommission beim Robert Koch-Institut empfiehlt, zu erstatten.