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Erscheinung:27.09.2021, Stand:geändert am 27.12.2022Wie komme ich aus dem Notlagentarif wieder heraus oder wann erfolgt die Rückumstellung in den Ursprungstarif?

Zahlt der Versicherungsnehmer alle rückständigen Prämienanteile einschließlich der Säumniszuschläge und der Beitreibungskosten (zum Beispiel Kosten für den Mahnbescheid, Gerichtskosten, Kosten der Zwangsvollstreckung), wird sein Vertrag ab dem ersten Tag des übernächsten Monats in dem Tarif fortgesetzt, in dem der Versicherungsnehmer vor Eintritt des Ruhens versichert war. Ausnahmsweise endet der Notlagentarif trotz bestehenden Prämienrückstands vorzeitig, wenn die versicherte Person hilfebedürftig im Sinne der Sozialgesetzbücher II oder XII (SGB II oder SGB XII) wird, also Grundsicherung für Arbeitssuchende oder Sozialhilfe bezieht. Die Hilfebedürftigkeit ist auf Antrag des Versicherungsnehmers vom zuständigen Träger zu bescheinigen.

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