Erscheinung:15.03.2012, Stand:geändert am 06.10.2021Bei Abschluss der Lebensversicherung wurde die Bezugsberechtigung als unwiderruflich festgelegt. Kann ich die Bezugsberechtigung später noch ändern?
Grundsätzlich nicht. Eine Änderung der Bezugsberechtigung ist nur mit Zustimmung des unwiderruflich Bezugsberechtigten möglich.