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Erscheinung:15.03.2012, Stand:geändert am 19.06.2024 Was versteht man unter "Vorvertraglichkeit" und "Wartezeit" in der Rechtsschutzversicherung? Wann liegen diese vor?

Rechtsschutzversicherungen bieten nur Versicherungsschutz für zukünftige Auseinandersetzungen. Kein Versicherungsschutz besteht dagegen für Rechtsstreitigkeiten, deren Anlass sich zeitlich vor dem Versicherungsbeginn oder aber während einer Wartezeit ereignet hat. Auf diese Weise schützen sich die Versicherer davor, dass die Kunden einen Rechtsschutzvertrag erst dann abschließen, wenn der Konflikt bereits aufgetreten oder zumindest schon vorauszusehen ist.

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