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Erscheinung:15.03.2012, Stand:geändert am 19.06.2024Mein bisheriger Rechtsschutzversicherer hat mir aufgrund von Schadenhäufigkeit den Versicherungsvertrag gekündigt. Darf mein neuer Versicherer mit meinem bisherigen Versicherer Daten austauschen?

Ja. Bei Abschluss der Versicherung haben Sie mit den Versicherungsbedingungen auch ein Merkblatt zur Datenverarbeitung erhalten. Hiernach darf der Versicherer bei einer Kündigung Daten an das Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft (HIS) weitergeben.

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