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Datum: 30.09.2021Muss der Versicherer mich regelmäßig über meinen Vertrag informieren?

Verbraucher schließen private Rentenversicherungsverträge in der Regel für einen längeren Zeitraum ab, der nicht selten bei über 30 Jahren liegt. Sie haben daher ein besonders hohes Bedürfnis an Vertragsinformationen.

Die Lebensversicherer müssen daher während der Laufzeit der Verträge die Versicherungsnehmer regelmäßig über den Vertragsstand informieren. Die „klassische“ Standmitteilung müssen die Unternehmen ihren Versicherungsnehmern jährlich in Textform übermitteln. Sie betrifft Lebensversicherungen mit Überschussbeteiligung und muss den aktuellen Stand der Ansprüche des Versicherungsnehmers unter Einbeziehung der Überschussbeteiligung wiedergeben.

Des Weiteren sind in der Standmitteilung der Rückkaufswert („Auszahlungsbetrag bei Kündigung“) sowie die Leistung im Fall einer Beitragsfreistellung anzugeben Darüber hinaus ist für Verträge, die ab dem 1. Juli 2018 abgeschlossen werden, die Summe der gezahlten Beiträge zu nennen.

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