Erscheinung:15.03.2012, Stand:geändert am 17.09.2021Was ist eine Unfallversicherung mit garantierter Beitragsrückzahlung (UBR)?
Bei dieser Sonderform der privaten Unfallversicherung besteht für die Versicherungsnehmer zusätzlich zu dem Versicherungsschutz bei Unfällen (Unfallversicherung) aus den Beiträgen ein garantierter Anspruch auf Rückzahlung zum vereinbarten Ablauftermin oder im Todesfall (Kapitalversicherung). Im Vergleich zu einer reinen Risikounfallversicherung sind die Beiträge höher und die Laufzeit länger. Die UBR wird nach Art der Lebensversicherung kalkuliert. Die Beiträge setzen sich aus drei Teilen zusammen: dem Risikoanteil (für die Deckung der Versicherungsfälle), dem Kostenanteil (für die Vertragseinrichtung und -verwaltung) sowie dem Sparanteil (wird verzinst und dient der Sicherstellung des Rückzahlungsanspruchs).
Der Rückzahlungsanspruch entspricht in der Regel dem gezahlten Beitrag ohne Versicherungssteuer und Teilzahlungszuschläge. Den Rückzahlungsanspruch pro Jahr der Beitragszahlung weist der Versicherer sowohl im Antrag als auch im Versicherungsschein aus. Er ist insbesondere in den ersten Jahren der Versicherung wesentlich niedriger als die Summe der bis dahin aufgewendeten Beiträge.