Erscheinung:15.03.2012, Stand:geändert am 19.06.2024Habe ich ein außerordentliches Kündigungsrecht, wenn der Versicherer die Versicherungsprämie erhöht?
Ja, grundsätzlich kann der Versicherungsnehmer bei jeder Prämienerhöhung außerordentlich kündigen, die der Versicherer auf Grund einer Anpassungsklausel vorgenommen hat. Dies gilt aber nur, wenn die Erhöhung erfolgt, ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes entsprechend ändert. Die Kündigung muss innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung mit Wirkung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung erfolgen.