Erscheinung:15.03.2012, Stand:geändert am 19.06.2024 Ist der Versicherer verpflichtet, eine Kündigung durch den Versicherungsnehmer schriftlich zu bestätigen?
Nein. Grundsätzlich obliegt der Beweis des Zugangs der Kündigung beim Versicherer dem kündigenden Versicherungsnehmer, etwa durch Einschreiben mit Rückschein. Allerdings kann der Versicherer nach Treu und Glauben verpflichtet sein, eine unwirksame Kündigung unverzüglich zurückzuweisen.