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Datum: 19.06.2012 Benötigt der Melder die BaFin-ID des anzeigepflichtigen Wertpapierdienstleistungsunternehmens?

Um automatisierte Meldungen über den Webservice einreichen zu können, muss der Melder die BaFin-ID des Wertpapierdienstleistungsunternehmens kennen, für das er Anzeigen abgeben will.

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