Datum: 19.06.2012 Benötigt der Melder die BaFin-ID des anzeigepflichtigen Wertpapierdienstleistungsunternehmens?
Um automatisierte Meldungen über den Webservice einreichen zu können, muss der Melder die BaFin-ID des Wertpapierdienstleistungsunternehmens kennen, für das er Anzeigen abgeben will.