Erscheinung:25.05.2011, Stand:geändert am 23.07.2012 Wie wird im Feld Familienname oder Geburtsname der Formulare des Fachverfahrens ein Familienname oder Geburtsname eingetragen?
Im Feld Familienname oder Geburtsname der Formulare des Fachverfahrens sind sämtliche Bestandteile des Familiennamens oder Geburtsnamens einschließlich der Begleitnamen einzutragen.
Es ist derjenige Familienname oder Geburtsname in seiner Form und Reihenfolge anzugeben, der für den Mitarbeiter in dessen amtlichen Ausweis und Pass angegeben ist, mit denen er die Pass- und Ausweispflicht im Inland erfüllt. Im Personalausweis und vorläufigen Personalausweis der Bundesrepublik Deutschland ist dies die Eintragung nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 PAuswG und im Reisepass, vorläufigen Reisepass und amtlichen Pass der Bundesrepublik Deutschland diejenige nach § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 PaßG. Entsprechendes gilt für inländisch anerkannte amtliche Ausweise und Pässe.
Abweichend von den Angaben im amtlichen Ausweis und Pass können Sonderzeichen (z. B. å, ç, č, è, é, ë oder ñ) auch ersetzt werden, soweit der Melder hierzu Bedarf sieht. Seitens der Datenbank werden Sonderzeichen aber berücksichtigt. Umlaute, das heißt ä, ö, ü oder ß in abschließender Aufzählung, sind hingegen so anzuzeigen, wie sie im amtlichen Ausweis und Pass des Mitarbeiters angegeben sind.
Ändert sich der Name oder wird er angeglichen (z.B. Art. 47 EGBGB), ist die Änderung anzuzeigen.