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Erscheinung:25.05.2011, Stand:geändert am 23.07.2012 Wie ist im Feld Geburtsort der Formulare des Fachverfahrens der Geburtsort anzugeben?

Für die Angabe des Geburtsorts im Feld Geburtsort der Formulare des Fachverfahrens ist diejenige Angabe zu verwenden, die sich für den Mitarbeiter in dessen amtlichen Ausweis und Pass findet, mit denen er die Pass- und Ausweispflicht im Inland erfüllt. Im Personalausweis und vorläufigen Personalausweis der Bundesrepublik Deutschland ist dies die Eintragung nach § 5 Abs. 2 Nr. 4 Alt. 2 PAuswG und im Reisepass, vorläufigen Reisepass und amtlichen Pass der Bundesrepublik Deutschland diejenige nach § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 Alt. 2 PaßG. Entsprechendes gilt für inländisch anerkannte Ausweise und Pässe.

Finden sich dort neben dem Eintrag eines Orts weitere Angaben (z.B. zur nächst höheren kommunalen Gebietseinheit, zur Provinz, zum Bundesstaat oder zum Herkunftsstaat) sind diese ebenfalls wortgleich wiederzugeben. Werden dort Abkürzungen verwandt, sind diese wortgleich zu übernehmen. Postleitzahlen sind nicht anzugeben.

Entscheidend ist, dass der Geburtsort bei allen Anzeigen stets identisch angegeben wird (z.B. stets „Abbau, Flatow“ und nicht die Abwandlung „Abbau, Kreis Flatow“).

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