Datum: 25.05.2011 Wie wird ein Mitarbeiter gemeldet, der mehrere anzeigepflichtige Tätigkeiten ausübt?
Die anzeigepflichtigen Tätigkeiten können durch Setzung der entsprechenden Kreuze im Formular des Fachverfahrens kumulativ gewählt werden.
Beispiel:
Für einen Mitarbeiter, der sowohl die anzeigepflichtige Tätigkeit eines Anlageberaters als auch diejenige eines Vertriebsbeauftragten ausübt, müssen im Formular Erstanzeige des Fachverfahrens die Kreuze bei der jeweiligen anzeigepflichtigen Tätigkeit kumulativ gesetzt werden.
Wenn der Mitarbeiter in Ansehung seiner anzeigepflichtigen Tätigkeit als Anlageberater zudem einem Vertriebsbeauftragten zugeordnet ist, muss letzterer zuvor im Wege einer Erstanzeige als Vertriebsbeauftragter gemeldet worden sein, damit dessen BaFin-ID bei der Zuordnung des Anlageberaters angegeben werden kann.