Erscheinung:09.09.2013, Stand:geändert am 09.09.2013
Wer ist in einer als Kollegialgremium ausgestalteten Geschäftsleitung als Vertriebsbeauftragter einzustufen?
Wenn die Geschäftsleitung eines Wertpapierdienstleistungsunternehmens über die Ausgestaltung, Umsetzung oder Überwachung von Vertriebsvorgaben entscheidet, reicht es im Falle der Geschäftsverteilung innerhalb der Geschäftsleitung aus, nur diejenigen Geschäftsleitungsmitglieder als Vertriebsbeauftragte anzusehen, deren Geschäftsbereiche/Ressorts für die Ausgestaltung, Umsetzung oder Überwachung von Vertriebsvorgaben nach der internen Geschäftsverteilung zuständig sind.
Beispiel: Ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen verfügt über mehrere Ressorts, in denen Anlageberatung erbracht wird und für die zwei unterschiedliche Geschäftsleitungsmitglieder zuständig sind, z.B. Private Wealth und Retailkunden. In diesem Fall sind die beiden zuständigen Geschäftsleitungsmitglieder Vertriebsbeauftragte.