Erscheinung:09.09.2013, Stand:geändert am 09.09.2013
Ist der Vertriebsbeauftragte eines Anlageberaters immer zugleich auch dessen disziplinarisch Vorgesetzter?
Zwar dürfte in der Regel der Vertriebsbeauftragte auch die Funktion des disziplinarisch Vorgesetzten einnehmen. Allerdings muss der Vertriebsbeauftragte nicht zwingend auch der unmittelbare, disziplinarische Vorgesetzte sein, sondern ist derjenige, der gegenüber dem Anlageberater Grundsätze oder Ziele vorgibt, die den Umsatz, das Volumen oder den Ertrag im Rahmen der Anlageberatung empfohlener Geschäfte betreffen.