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Erscheinung:09.09.2013, Stand:geändert am 09.09.2013 Wer ist als Vertriebsbeauftragter für diejenigen Anlageberater anzuzeigen, die an wechselnden Betriebsstätten/Filialen eingesetzt werden?

Nach vorheriger Unterrichtung der BaFin kann ein Institut für Anlageberater mit Einsatzwechseltätigkeit als zuständigen Vertriebsbeauftragten den Vertriebsbeauftragten innerhalb der Hierarchie anzeigen, der sämtlichen an den wechselnden Betriebsstätten an sich zuständigen Vertriebsbeauftragten unmittelbar oder mittelbar vorgeordnet ist.
Beispiel: Wird ein Anlageberater mit Einsatzwechseltätigkeit in verschiedenen Filialen tätig, sind nicht die einzelnen Filialleiter als Vertriebsbeauftragte anzuzeigen (dies ist auch technisch nicht möglich), sondern der nächsthöhere, für alle betroffenen Filialen zuständige Vertriebsbeauftragte, also etwa der Gebietsleiter etc.

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