Erscheinung:09.09.2013, Stand:geändert am 09.09.2013Können einem Anlageberater mehrere Vertriebsbeauftragte zugeordnet werden?
Nein, dies ist nicht möglich. Es muss eine klare und eindeutige Zuständigkeit geben, welche Person Vertriebsvorgaben gegenüber dem Anlageberater vornimmt. Diese Person ist als Vertriebsbeauftragter dieses Anlageberaters anzuzeigen. Möglich ist aber eine hierarchische Kette von Vertriebsbeauftragten (nicht anzuzeigen), also Personen, die wiederum Vertriebsvorgaben gegenüber dem nachgeordneten Vertriebsbeauftragten machen.
Beispiel:
- Der (Vertriebs-)Vorstand kann Vertriebsbeauftragter des Filialleiters sein, der wiederum Vertriebsbeauftragter seiner in der Filiale eingesetzten Anlageberater ist.
- Ein Vertriebsbeauftragter, der selbst auch Anlageberatungen durchführt (z.B. Filialleiter), ist als Vertriebsbeauftragter der ihm nachgeordneten Anlageberater zu melden wie auch dessen Vorgesetzter (z.B. Marktgebiets- oder Regionalleiter) als dessen Vertriebsbeauftragter.