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Datum: 30.04.20215. Was ist unter einer „Gruppe“ im Sinne der IFR zu verstehen?

Der Begriff „Gruppe“ ist im Rahmen der IFR entsprechend Artikel 2 Nr. 11 der Richtlinie 2013/34/EU zu definieren als „ein Mutterunternehmen und alle Tochterunternehmen“. Soweit dagegen die IFR nicht von einer „Gruppe“, sondern einer „Wertpapierfirmengruppe“ spricht, kommt die entsprechende Definition des Artikels 4 Absatz 1 Nummer 25 IFR zur Anwendung.

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