Datum: 30.04.202110. Wird die Anzeigenverordnung (AnzV) nach Inkrafttreten des WpIG weiterhin auch für Wertpapierinstitute gelten?
Für Kleine - und Mittlere Wertpapierinstitute wird die AnzV nach Inkrafttreten des WpIG nicht mehr anwendbar sein. Für sie gelten entsprechende Anzeigepflichten nur noch auf der Grundlage des WpIG. Gemäß § 14 Absatz 3 WpIG wird eine Wertpapierinstitute- AnzV erlassen.
Für Große Wertpapierinstitute gilt die AnzV nach dem KWG jedoch weiter.