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Datum: 30.04.202110. Wird die Anzeigenverordnung (AnzV) nach Inkrafttreten des WpIG weiterhin auch für Wertpapierinstitute gelten?

Für Kleine - und Mittlere Wertpapierinstitute wird die AnzV nach Inkrafttreten des WpIG nicht mehr anwendbar sein. Für sie gelten entsprechende Anzeigepflichten nur noch auf der Grundlage des WpIG. Gemäß § 14 Absatz 3 WpIG wird eine Wertpapierinstitute- AnzV erlassen.

Für Große Wertpapierinstitute gilt die AnzV nach dem KWG jedoch weiter.

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