Datum: 30.04.202114. Darf für die Zeit der Bearbeitung des Antrags durch die BaFin zunächst weiterhin die CRR und das KWG angewendet werden, um zusätzlichen Umsetzungsaufwand zu vermeiden?
Anträge auf Grundlage der IFR können bis zu 3 Monate nach Geltungsbeginn der IFR gestellt werden. Der Antrag muss jedoch bis zum 26.06.2021 angekündigt werden. Bis zur Entscheidung über den Antrag kann das Wertpapierinstitut weiterhin die entsprechenden Vorgaben der CRR anwenden, d.h. sich so verhalten, als wäre der Antrag genehmigt worden. Sollte der Antrag abgelehnt werden, hat das Wertpapierinstitut 12 Monate Zeit, um die entsprechenden Umstellungen auf die Vorgaben der IFR durchzuführen. Dies gilt nicht, wenn der Antrag offenkundig nicht genehmigungsfähig war.