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Konferenz © Anton Gvozdikov / Fotolia.com

Zeitraum 05.12.2017 09:30 - 17:00 | Thema Zahlungsdienstleistungen im Spannungsfeld von Digitalisierung und Sicherheitsbedürfnissen: Was bringt das neue ZAG? (05.12.2017)

Ort:Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Liegenschaft Frankfurt
Marie-Curie-Straße 24 – 28
60439 Frankfurt am Main

Die Präsentationsfolien stehen zum Download bereit

Am 5. Dezember 2017 fand am Standort Frankfurt der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eine Konferenz zur Neufassung des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) statt.

Die BaFin gab auf der Veranstaltung Einblicke in die aktuellen Entwicklungen auf nationaler und internationaler Ebene, über die Erlaubnispflichten und Ausnahmen sowie das Erlaubnisverfahren einschließlich der laufenden Aufsicht. Zudem informierte sie über die aufsichtsrechtlichen Vorgaben an die Sicherheit im Zahlungsverkehr. Diese knüpfen an verschiedene Technische Regulierungs- und Durchführungsstandards und Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA an.

Programm

Vertreter der BaFin und des Bundesfinanzministeriums haben unter anderem über Erlaubnispflichten, Ausnahmen und laufende Aufsicht, über Sicherheit im Zahlungsverkehr sowie den Weg zur Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie referiert. Zudem gab es eine Podiumsdiskussion zum Thema „Zahlungsverkehr im Umbruch – Neue Marktchancen?“, an der neben einer Expertin des Bundesfinanzministeriums und Vertretern von Verbänden auch BaFin-Exekutivdirektor Raimund Röseler teilgenommen hat.

Kontakt:Ver­an­stal­tungs­ma­na­ge­ment

E-Mail: veranstaltungsmanagement@bafin.de

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