BaFin - Navigation & Service

Erscheinung:08.12.2016, Stand:geändert am 31.05.2017 | Geschäftszeichen GZ: WA 27-Wp 2001-2016/0056 | Thema Insiderüberwachung Schreiben der BaFin zur Anwendung der „MAR Leitlinien Personen, die Marktsondierungen erhalten“ von ESMA

Zur Anwendbarkeit der ESMA-Leitlinien Personen, die Marktsondierungen erhalten

GZ: WA 27-Wp 2001-2016/0056
08.12.2016

Am 20.10.2016 hat die European Securities and Markets Authority (ESMA) auf ihrer Website die deutsche Übersetzung der MAR Guidelines on Persons receiving market soundings veröffentlicht (ESMA/2016/1477 DE).

Die Leitlinien beziehen sich auf Marktsondierungen, also auf die Kommunikation zwischen einem Verkäufer eines Finanzinstruments und potenziellen Anlegern, die vor Ankündigung des eigentlichen Geschäfts erfolgt. Mit einer Marktsondierung soll das Interesse potenzieller Anleger an einem möglichen Geschäft, dessen preislicher Ausgestaltung und dessen Umfang abgeschätzt werden.

Da es dabei ggf. zur Weitergabe von Insiderinformationen kommen kann, wird in diesen Leitlinien geregelt, anhand welcher Umstände Personen, die Marktsondierungen erhalten, beurteilen müssen, ob die erhaltenen Informationen als Insiderinformationen anzusehen sind.

Zudem enthalten die Leitlinien Regelungen dazu, wie sich die Empfänger dieser Informationen in diesem Fall zu verhalten haben, um die Insiderhandelsverbote, insbesondere das insiderrechtliche Weitergabeverbot zu beachten. Abgerundet werden die Leitlinien durch Vorgaben zur Dokumentation.

Die Bundesanstalt hat ESMA mitgeteilt, diesen Leitlinien nachzukommen. Die BaFin wird daher im Rahmen ihrer Verwaltungspraxis diese Leitlinien heranziehen um zu beurteilen, ob die Insiderhandelsverbote, insbesondere das insiderrechtliche Weitergabeverbot, beachtet worden sind.

Fanden Sie den Beitrag hilfreich?

Wir freuen uns über Ihr Feedback

Es hilft uns, die Webseite kontinuierlich zu verbessern und aktuell zu halten. Bei Fragen, für deren Beantwortung wir Sie kontaktieren sollen, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular. Hinweise auf tatsächliche oder mögliche Verstöße gegen aufsichtsrechtliche Vorschriften richten Sie bitte an unsere Hinweisgeberstelle.

Wir freuen uns über Ihr Feedback