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Erscheinung:07.03.2017 | Geschäftszeichen GZ: WA 27-Wp 2001-2017/0010 | Thema Insiderüberwachung Zur Anwendbarkeit der ESMA-Leitlinien zu Informationen über Warenderivatmärkte oder verbundene Spotmärkte im Hinblick auf die Definition von Insiderinformationen über Warenderivate

Schreiben der BaFin zur Anwendung der „Leitlinien zu Informationen über Warenderivatmärkte oder verbundene Spotmärkte im Hinblick auf die Definition von Insiderinformationen über Warenderivate“ von ESMA

Am 17.01.2017 hat die European Securities and Markets Authority (ESMA) auf ihrer Website die deutsche Übersetzung der MAR Guidelines on information relating to commodity derivatives markets or related spot markets for the purpose of the definition of inside information on commodity derivatives veröffentlicht (ESMA/2016/1480 DE). Diese bieten gemäß Art. 7 Abs. 5 MAR eine nicht erschöpfende indikative Liste von Informationen, deren Offenlegung nach vernünftigem Ermessen erwartet werden kann oder die nach Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Unionsrechts oder des nationalen Rechts, Handelsregeln, Verträgen, Praktiken oder Regeln auf den betreffenden Warenderivate- oder Spotmärkten offengelegt werden müssen, wie in Art. 7 Abs. 1 Buchstabe b der MAR ausgeführt.

Die Bundesanstalt hat ESMA mitgeteilt, diesen Leitlinien nachzukommen. Die BaFin zieht daher nunmehr im Rahmen ihrer Verwaltungspraxis diese Leitlinien zur Konkretisierung der Voraussetzungen des Art. 7 Abs. 1 Buchstabe b der MAR heran.

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