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Erscheinung:28.09.2022 | Thema Zulassung Vorschriften des Allgemeininteresses anderer EU-/EWR-Länder

Vorschriften des Allgemeininteresses anderer EU-/EWR-Länder

Versicherungsunternehmen, die in anderen EU-/EWR-Staaten über eine Niederlassung oder im Wege des Dienstleistungsverkehrs tätig sind, müssen die dortigen Vorschriften des Allgemeininteresses beachten, deren Befolgung von der Aufsichtsbehörde des Tätigkeitslandes überwacht wird. Diese Vorschriften werden üblicherweise bei Aufnahme der Tätigkeit mitgeteilt und sind auf der Internetseite der Aufsichtsbehörde des jeweiligen Tätigkeitslandes einsehbar. Es liegt dabei in der Verantwortung der Versicherungsunternehmen, sich regelmäßig über den aktuellen Stand der landesspezifischen Vorschriften zu informieren. Sofern die BaFin von anderen EU-/EWR-Aufsichtsbehörden über die Änderung von dortigen Vorschriften des Allgemeininteresses informiert wird, wird sie die Informationen zusätzlich hier veröffentlichen; die BaFin ist dabei für den Inhalt sowie die Vollständigkeit und Aktualität der veröffentlichten Informationen nicht verantwortlich.

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